Die Beschlagnahmung von Wolfenstein 3D nach §86 StGB wurde vom Amtsgericht München nun nach 25 Jahren aufgehoben.
Kein verfassungsfeindliches Propagandamittel mehr
Bereits am 19. August 2019 wurde Wolfenstein 3D vom Tatbestand ein verfassungsfeindliches Propagandamittel zu sein freigesprochen.
2011 wurde Doom 1 und 2 vom Index genommen. Dies könnte nach diesem Urteil auch auf ein weiteres eingestaubtes id Software Spiel zukommen, sodass es ganz offiziell hierzulande neu vermarktet werden könnte. Wolfenstein 3D wurde damals allerdings nicht bloß wegen expliziter Gewaltdarstellung indiziert, sondern aufgrund der nationalsozialistischen Symbolik auch nach §86 StGB beschlagnahmt.
Nun darf man gespannt sein, wie die BPjM diesen Titel nach diesem Urteil neu einordnet.
Update 01.10.2019:
Laut Schnittberrichte.com wird Wolfenstein 3D noch Ende diesen Monats von der BPjM vom Index gestrichen und somit offiziell de-indiziert.