Mortal Kombat X: USK-Freigabe nachträglich erteilt

Zu aller Überraschung wird der vor gut drei Monaten veröffentlichte Prügler “Mortal Kombat X” nun nachträglich hierzulande erscheinen, da die USK eine 18er-Einstufung vorgenommen hat.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.

Mehr erfahren

Video laden

Eigentlich sollte Mortal Kombat X aufgrund der Gewaltdarstellung nie in Deutschland erscheinen und sowohl Warner Bros. als auch Netherrealm verkündeten vorab, keine speziellen Anpassungen vorzunehmen (wir berichteten) und den Titel der USK erst gar nicht vorzulegen. Aus diesen Gründen wurde der epische Prügler von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index verfrachtet, was ein Verkauf in Deutschland faktisch verbietet. Somit mussten alle Käufer über den Import-Weg gehen, was sich vielleicht jetzt ändern dürfte!

Publisher Warner Bros. hatte den Titel gegen aller Vorankündigung doch zur USK-Prüfung eingereicht, woraufhin die USK den Auftrag zunächst an die BPjM weitergeleitet hatte. Nachdem diese jedoch kurioserweise keinen Grund für eine Indizierung des Titels gesehen hatte, reichte Warner Bros. erneut eine Prüfungsanforderung ein, woraufhin die USK Mortal Kombat X nun die Einstufung “Keine Jungendfreigabe” gewährt hat. Demnach wird der Prügler in Zukunft auch völlig ungeschnitten hierzulande angeboten werden.

Erleben wir vielleicht einen Wandel, eine Auflockerung oder gar eine Änderung der Ansichtsweise bei der BPjM? 🙂

Mortal Kombat X ist seit dem 14. April 2015 für PC, PlayStation 4, PlayStation 3, Xbox One sowie Xbox 360 außerhalb Deutschlands erhältlich.

Autor*in

Martin Neumann
Martin Neumann
Stellvertretender Chefredakteur

Gib deinen Senf dazu

Bitte gebe deinen Kommentar ein!
Bitte gebe hier deinen Namen ein